EU-Komission: Ein Bankkonto für jedermann
Jeder Bürger innerhalb der Europäischen Union sollte einen gesetzlichen Anspruch auf ein Basisbankkonto haben, so der Vorschlag der EU-Kommission in Brüssel. Ein solches “Konto für jedermann” müsse ohne Ansehen des Einkommens oder Schuldenstandes gewährt werden und alle Funktionen eines normalen Girokontos aufweisen, fordern die EU-Kommissare. Damit sollten sich dem EU-Bürger alle Möglichkeiten wie Geld vom Bankautomaten abzuheben, Überweisungen zu tätigen oder per Bankkarte zu bezahlen erschließen. Einzig eine Überziehung ein solchen Kontos sollte in diesen Fällen ausgeschlossen sein. Ein Bankenwechsel soll zudem erleichtert werden. Innerhalb eines Landes soll der Wechsel dann nur maximal 15 Tage dauern und der Verbraucher soll der neuen Bank lediglich den Auftrag zur Abwicklung des alten Kontos erteilen müssen, damit diese sich um den Rest kümmern kann.
Details wie die Gebührenhöhe für das “Konto für jedermann” wollen die EU-Kommissare jedoch den Mitgliedsstaaten selbst in die Hände legen. Ein solches Konto müsse nicht kostenlos angeboten werden, sondern dürfe dem Zweck angemessene Gebühren mit sich bringen. Allerdings dürfe es auch nicht unangemessen teuer werden. Zudem müsse nicht jede Bank ein “Konto für jedermann” anbieten, sondern es würde ausreichen, wenn die Mitgliedsstaaten je ein Kreditinstitut im eigenen Land dazu verpflichten würden.
Dem Verbraucher soll zudem eine bessere Übersicht über die Kontogebühren verschafft werden. Alle Banken müssten dann ihre Kunden regelmäßig über die angefallenen Entgelte genauestens informieren. Dazu wäre ein einheitlicher Standard notwendig, der aufschlüsselt für welche Dienstleistung die Gebühren genau fällig wurden. In jedem Mitgliedsstaat solle eine unabhängige Internetseite dann über die unterschiedlichen Gebühren informieren und so einen genauen Vergleich aller Angebote sämtlicher Anbieter ermöglichen. Soweit der Vorschlag der EU-Kommissare.
Verbraucherschützer und Grüne hingeben begrüßen den Vorschlag jedoch. Schließlich sind zehn Prozent aller Europäer nicht in der Lage ein reguläres Bankkonto zu eröffnen. Entsprechend sind einfachste Dinge, wie der Bezug von Sozialhilfe oder die Anmietung einer Wohnung kaum zu regeln. Der VZBV ( Verbraucherzentrale Bundesverband) begrüsst eine Regelung, um dem Wildwuchs an unterschiedlichen Bankrichtlinien Einhalt zu gebieten.
Die Vorschläge der EU-Kommission stoßen gerade innerhalb Deutschlands und der Kreditwirtschaft allerdings auf einige Kritiker. Die deutschen Banken sprachen sich geschlossen gegen den Vorschlag der EU-Kommission aus, da er aus Sicht der deutschen Kreditwirtschaft an der Lebensrealität vorbeigehe. Transparenz in Sachen Gebühren und Entgelte für die Kontoführung wäre in Deutschland bereits an der Tagesordnung. Zudem sei sichergestellt, dass jeder Bundesbürger ein Basis-Girokonto eröffnen könne. Insbesondere die Tatsache, dass ein Verbraucher in einem Land, in dem er nicht ansässig ist oder arbeitet, ohne weiteres ein “Konto für jedermann” eröffnen können soll, sorgt für Unbehagen.
Einzig die Sparda-Banken sehen auch Vorzüge in dem Vorschlag. Schließlich würden viele Verbraucher die Bank nicht wechseln, weil sie den Verwaltungsaufwand scheuten. Lieber bezahlten sie hohe Gebühren für geringere Leistungen. Allerdings sieht man auch hier die Gefahr, dass ein leichter Wechsel dafür sorgen könnte, dass “normale” Girokonto-Kunden zu dem billigeren “Konto für jedermann” wechseln wollen.
Im Vorfeld lobbyieren die Banken also heftig gegen den Vorschlag der EU-Kommission. Bevor die Regelung allerdings überhaupt in Kraft treten könnte, muss noch eine Zustimmung des Europaparlamentes und des Ministerrates als Gremium der EU-Staaten erfolgen. Frühestens 2014 ist daher, mit einer Entscheidung und eventuellen Verabschiedung zu rechnen.