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Die Rürup-Rente: eine sichere Altersvorsorge
Die Rürup-Rente ist eine private kapitalgedeckte Rentenversicherung, deren Abschluss hauptsächlich für Freiberufler, Gewerbetreibende und Selbstständige in Frage kommt. Es können Verträge zur Altersversorgung abgeschlossen werden, die eine monatliche Rentenzahlung ab dem 60. Lebensjahr vorsehen oder der ergänzenden Absicherung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit sowie von Hinterbliebenen dienen.
Im Gegensatz zur Riester-Rente ist kein Mindestbeitrag erforderlich, um eine staatliche Förderung in Form von Steuervorteilen zu erhalten. Es können monatliche Beitragszahlungen vereinbart werden oder der Beitrag wird in Form einer Einmalzahlung entrichtet. Das bedeutet auch, dass ein Vertrag kurz vor Rentenbeginn nochmal durch einmalige Einzahlungen aufgestockt werden kann und sich der Rentenanspruch entsprechend vergrößert.
Altersversorgung mit Steuerspareffekt
Seit 2010 können 70% der Rürup-Beiträge als Sonderausgaben bei der Steuer abgesetzt werden. Dieser Satz steigt bis zum Jahr 2025 jährlich um 2% und gilt bis zu einer absetzbaren Höchstgrenze von 20.000 Euro (40.000 Euro für Verheiratete). Bei Beiträgen in diese Form der Altersversorgung stellt sich auch der Steuerspareffekt ein. Das heißt, die steuerlichen Vorteile bei den Einzahlungen sind höher als die Nachteile bei der späteren Rentenbesteuerung.
Garantiert werden bei klassischen Rürup-Renten eine Mindestverzinsung (2,25% auf den Sparanteil) zuzüglich etwaiger, von der Versicherung erwirtschafteten Überschüsse. Zurzeit ergibt sich eine Rendite von 3 bis 4%. Die Verträge und Angebote der verschiedenen Versicherungen sollten gewissenhaft geprüft werden, da sich monatliche Differenzen der Garantierenten von bis 50 Euro ergeben können.
Der Rürup Rentenvertrag ist sicher
Die Ansprüche aus einem Rürup-Rentenvertrag sind nicht vererblich oder übertragbar. Auch können sie nicht beliehen oder verkauft werden, ein Anspruch auf vorzeitige Auszahlung ist nicht gegeben. Besonders wichtig für Selbstständige ist aber, dass Anwartschaften zur Altersversorgung aus Rürup-Renten im Falle einer Insolvenz nicht dem Gläubigerzugriff unterliegen und sie auch kein Vermögen im Sinne der Hartz IV-Regelung darstellen.